Ausgleich mit Geschädigten

Ausgleich mit Geschädigten

Der Ausgleich mit Geschädigten (AmG) bietet im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende die Möglichkeit der außergerichtlichen Schlichtung. Er wird auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft bzw. als richterliche Weisung/Auflage in Form eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) oder einer Schadenswiedergutmachung (SWG) durchgeführt.

Tätern soll durch die Konfrontation mit den Folgen ihres strafbaren Verhaltens die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Normen und deren Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben verdeutlicht werden. Ihnen wird die Übernahme von Verantwortung für ihr Handeln ermöglicht und Gelegenheit zur Wiedergutmachung gegeben.

Geschädigte werden bei der Bewältigung der Tatfolgen professionell unterstützt.

Emotionale Auswirkungen der Tat können besprochen, materielle Nachteile ausgeglichen und soziale Konflikte behoben werden.

In beiden Formen des Ausgleichverfahrens klären die Schlichtenden mit den Geschädigten und (nochmals) mit den Tätern deren Bereitschaft zur Teilnahme und eventuelle Hilfebedarfe. In getrennt geführten Gesprächen erläutern die Schlichtenden im Falle des Einverständnisses Ziel und Ablauf der Maßnahme. Bei Bedarf wird – für die Beteiligten kostenlos – anwaltliche Beratung zur Klärung zivilrechtlicher Fragen angeboten.

In der SWG wird der Täter durch die Fachkräfte im Einzelgespräch mit der Tat sowie deren Folgen konfrontiert. Mit der Regulierung des Schadens übernimmt der Täter – für ihn nachvollziehbar und durch die Geschädigten anerkannt – die Verantwortung für die Tat.

Im TOA wird durch die Schlichtenden in Einzelgesprächen das gemeinsame Ausgleichsgespräch zwischen Täter und Opfer vorbereitet. Erfolgreiche Ausgleichsgespräche beinhalten im Kontext des persönlichen Kontaktes in der Regel die Erklärung der Tat, ihre Folgen für das Opfer und die Entschuldigung des Täters.

Geschädigte können ihre Wahrnehmung der Tat und deren Auswirkung auf sie zum Ausdruck bringen. Die Opferrolle mit der ihr eigenen Passivität kann durch die Bearbeitung des Tatgeschehens im Ausgleichsgespräch abgelegt werden (hierin liegt ein großer Vorteil gegenüber der Zeugenrolle im herkömmlichen Strafverfahren).

Rückenwind e.V. beschäftigt zur Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren und Schadenswiedergutmachungen einen Mediator.

Rückenwind e.V. verwaltet zur Ermöglichung des Ausgleichs materieller Schäden durch mittellose Täter einen so genannten Opferfonds.

Verfügen Täter über kein (ausreichendes) Einkommen, um einen materiellen Ausgleich herbeizuführen, kann ihnen durch Inanspruchnahme des Opferfonds ein Darlehen zur (teilweisen) Entschädigung des Opfers bewilligt werden. Der Betrag wird an die Geschädigten ausgezahlt. Die Täter verpflichten sich, die Darlehenssumme in Raten an die Schlichtungsstelle zurückzuzahlen oder durch Arbeitsleistungen zugunsten einer behördlichen oder gemeinnützigen Einrichtung auszugleichen. Pro Täter können im AmG bis zu € 800,00 an die Geschädigten ausgezahlt werden.