Trainingskurs SKT

Soziales Kompetenztraining

Soziale Trainingskurse nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Jugendgerichtsgesetz werden auferlegt, um die Erziehung jugendlicher und heranwachsender Straftäter zu fördern.

Mit den Mitteln der Gruppenarbeit soll die soziale Kompetenz und damit einhergehend das Sozialverhalten der jungen Menschen verbessert werden.

Zielgruppe dieses Angebots sind Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund ihres auffälligen Sozialverhaltens erhebliche Schwierigkeiten in Gruppenzusammenhängen haben bzw. verursachen.
Diese jungen Menschen sind häufig aus Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszusammenhängen ausgegrenzt und bedürfen zur Verbesserung ihrer Integrierbarkeit in Regelangebote intensiver Unterstützung.
Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmer ihr bisheriges Verhalten als Problem erkennen zu lassen, ihnen ihre Verantwortung für ihre Handlungen aufzuzeigen und sie zu normenkonformen Verhaltensweisen zu befähigen.

Mit maximal acht Betreuten finden innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstdauer von sechs Monaten einleitende und begleitende Einzelgespräche, mindestens zwölf zweistündige Gruppensitzungen mit zwei Kursleitungskräften sowie die notwendige Einzelfallhilfe statt. Eine Aufnahme in die Kurse ist, soweit Platz vorhanden, jederzeit möglich.

Auf Basis der individuell erstellten Hilfepläne werden die Lernbereiche ausgewählt, so dass in den Gruppensitzungen Module behandelt werden, die den Interessen und dem Bedarf eines möglichst großen Anteils der Betreuten entsprechen.

In der Gruppenarbeit werden Kommunikation und Sozialverhalten vermittelt und eingeübt. Selbst- und Fremdwahrnehmung, Gruppenzwang sowie Verhalten in Konfliktsituationen sind dabei Kerninhalte der Gruppensitzungen.

Die Bearbeitung erfolgt z.B. mittels Rollenspielen, Diskussionen im kontrollierten Dialog, durch von Teilnehmenden erstellte Referate, Filmbesprechungen etc.

Die jungen Menschen werden den Kurs vorbereitend bzw. begleitend bei der Lösung existenzieller Problemlagen wie Obdach- und Mittellosigkeit, Drogenabhängigkeit, Verschuldung oder Arbeitslosigkeit in Form von Beratung und Einzelfallhilfe unterstützt.

Die zuständigen Fachkräfte der Jugendstraffälligenhilfe werden über den Verlauf des Kurses informiert. Bei erfolgreicher Teilnahme am Kurs wird in der Regel das Strafverfahren des jeweiligen Jugendlichen beendet

Kursteilnehmer, die aufgrund von unentschuldigten Fehlzeiten oder anderen Regelverletzungen den Kurs nicht durchgängig absolvieren, erhalten in Absprache mit der zuständigen Fachkraft und dem Jugendgericht die Möglichkeit am fortlaufend stattfindenden Kursangebot bis zum erfolgreichen Abschluss teilzunehmen.