Begleitete Arbeitsleistungen
Bei Rückenwind e. V. werden gemeinnützige Arbeitsleistungen durchgeführt, die von der Justiz als Reaktion auf Straffälligkeit oder Ordnungswidrigkeiten junger Menschen verhängt werden.
Arbeitsleistungen finden als erzieherische Maßnahme nach § 10 JGG, als Richterliche Auflage nach § 15 JGG, als Möglichkeit zur Abarbeitung eines Darlehens, welches durch Rückenwind e.V. zur Schadenswiedergutmachung bzw. zur Konfliktschlichtung im Rahmen des Ausgleichs mit Geschädigten gewährt wurde sowie als Möglichkeit zur Abarbeitung eines Bußgeldes im Ordnungswidrigkeitenverfahren statt.
Mit der Erfüllung dieser Arbeitsleistungen soll vor allem die Einstellung zur Arbeit bei den Jugendlichen und Heranwachsenden positiv beeinflusst werden.
Arbeitsleistungen können seitens des Jugendgerichtes auch als symbolische Wiedergutmachung zum Zwecke des Schuldausgleiches intendiert sein.
Damit Arbeitsleistungen diese Erwartungen erfüllen können und als ambulante Maßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes (analog zu den Vorstellungen des SGB VIII) die jungen Menschen fördern können, werden sie bei Rückenwind e. V. pädagogisch begleitet durchgeführt.
Für die jungen Menschen, die durch die Fachkräfte der Jugendstraffälligenhilfe zugewiesen werden, organisiert Rückenwind die Arbeitseinsätze so, dass mit maximal 8 jungen Menschen pro Betreuungskraft gearbeitet wird.
Arbeiten werden überwiegend in Park-, Natur- und Landschaftspflege, im Natur- und Umweltschutz sowie in sozialen Projekten durchgeführt.
In Kooperation mit den zuständigen Bezirksämtern werden Flächen ausgewählt, die im öffentlichen Interesse gepflegt bzw. unterstützt von Sponsoren renaturiert werden sollen.Nach Anweisung bzw. unter fachlicher Begleitung durch das Management des öffentlichen Raumes sowie durch Mitarbeiter vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vom Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) werden die Tätigkeiten in Grünanlagenpflege und Flächenrenaturierung ausgeführt.
Die Arbeit in den sozialen Projekten findet in Kochgruppen von Kirchengemeinden und Seniorenstiften sowie in Gemeinschaftsgärten statt.
Während der Einsätze werden:
- der ordnungsgemäße Ablauf der Arbeitsleistungen gewährleistet (Anleitung, Beaufsichtigung und Kontrolle der geforderten Tätigkeit und des gesamten Arbeitseinsatzes),
- die Einstellung und Befähigung zur Arbeit positiv beeinflusst (Darstellung der Arbeit als integralen Bestandteil menschlichen Lebens in unserer Gesellschaft; die Möglichkeit, Arbeitsfelder kennen zu lernen und Tätigkeiten einzuüben),
- Betreuungsbedarfe erkannt und Hilfeangebote, die von Rückenwind e.V. vorgehalten werden, vermittelt,
- allgemeine Regeln des Sozial- und Arbeitsverhaltens vermittelt (Umgangsformen, Pünktlichkeit, Sorgsamkeit und Vorsicht im Arbeitsablauf),
- der Sinn der Tätigkeit verdeutlicht und Verständnis für Belange von Natur und Umwelt erzeugt (Umwelt als materielle Basis unseres Lebens und Erholungsraum / Artenvielfalt als Ressource / Verkehrssicherheit auf Wegen / symbolische Schadenswiedergutmachung) und
- junge Menschen zum freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Engagement motiviert (Kontakt zu freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern im Rahmen der Renaturierungsarbeiten sowie der Tätigkeit in Gemeinschaftsgärten).
Über die Erfüllung der Arbeitsleistungen wird die zuständige Jugendgerichts- oder Jugendbewährungshilfe informiert, welche eine entsprechende Mitteilung an das zuständige Amtsgericht weiterleitet. Im Rahmen des Ausgleichs mit Geschädigten sind Darlehen zur Opferentschädigung nach entsprechend erbrachter Arbeit getilgt bzw. werden Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung geleistet.