Straßensozialarbeit
Seit 1991 betreut Rückenwind e. V. . in Form von aufsuchender und begleitender Sozialarbeit suchtgefährdete und suchtmittelabhängige straffällige junge Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.
Rückenwind e. V. beschäftigt für diese Aufgabe drei Fachkräfte, die für diesen Aufgabenbereich fortgebildet sind.
Durch umfassende Betreuung der jungen Menschen und qualifizierte Beratung, die auch ihren Eltern und ihrem sozialen Umfeld offen steht, sollen insbesondere gesundheitliche und psychosoziale Risiken gemindert, die Delinquenzbelastung reduziert und Ausstiegsperspektiven geschaffen werden.
Das Angebot umfasst u.a.:
- Begleitung bei der Alltagsstrukturierung und –bewältigung,
- Unterstützung in Krisensituationen in der Familie und dem sozialen Umfeld,
- Begleitung zu Ämtern und Ärzten,
- Nutzung der trägereigenen Schuldner- und Rechtsberatung sowie der Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsberatung durch kooperierende Träger,
- Vermittlung in qualifizierte Entzugsbehandlung, ambulante, teilstationäre und stationäre Therapie, Substitutionsbehandlung, Nachsorge, Betreute Wohnformen bzw. Selbsthilfegruppen,
- Kostenklärung bzgl. einer Therapie mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Sozialamt etc. ,
- Entgiftungsfahrten als Alternative zu klinischen Entgiftungsaufenthalten,
- Rückfallprophylaxe,
- Freizeitstrukturierende Aktivitäten.
Für die im Bezirk Hamburg-Mitte zuständigen Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe (JGH) und der Jugendbewährungshilfe (JBH) bietet Rückenwind e. V. Fachberatung hinsichtlich stoffgebundener Süchte (Alkohol und illegale Drogen) sowie nicht stoffgebundener Verhaltenssüchte (z. B. Glücksspielsucht, exzessiver Medienkonsum) an.
Darüber hinaus koordiniert Rückenwind e. V. die Suchtprävention in der Region I des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (Hamm, St.Georg, St. Pauli, Finkenwerder, Rothenburgsort, Altstadt, Neustadt) und führt suchtpräventive Unterrichtseinheiten an Schulen im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte durch.
Die Zuweisung der jungen Menschen erfolgt durch die JGH / JBH im Rahmen eines Straf- oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Gemeinsam mit den jungen Menschen und ggf. den Sorgeberechtigten sowie der JGH / JBH wird auf Basis einer Problemanalyse ein Hilfeplan erstellt und im Maßnahmeverlauf fortgeschrieben.
Während der Betreuung steht für die jungen Menschen das gesamte Angebotsspektrum bereit. Unter anderem durch Biographieaufarbeitung, Vermittlung sozialer Kompetenz und lebenspraktische Hilfe werden die jungen Menschen motiviert und in die Lage versetzt, an der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu arbeiten.
Erfolge sind an der gelingenden Aktivierung der jungen Menschen, ihrer Vermittlung in ausstiegsorientierte Maßnahmen, der Eingliederung in Schule, Ausbildung oder Arbeit, der Regulierung von Schulden sowie der Beendigung der Strafverfahren erkennbar.
Am Ende der Betreuung findet eine gemeinsame Auswertung der Maßnahme mit den Fachkräften der JGH statt. Grundlage hierfür bildet ein schriftlicher Bericht der Straßensoziarbeit und die Stellungnahme der Betreuten und ggf. deren Sorgeberechtigter.