Konfrontativer Sozialer Trainingskurs (KST®)
Soziale Trainingskurse nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Jugendgerichtsgesetz werden auferlegt, um die Erziehung der jugendlichen bzw. heranwachsenden beschuldigten Person zu fördern und zu sichern.
Mit den Mitteln der Gruppenarbeit soll die soziale Kompetenz und damit einhergehend das Sozialverhalten der jungen Menschen verbessert werden. Sie finden bei jungen Menschen Anwendung, die erhebliche Defizite im Sozialverhalten aufweisen.
Insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende, die im Zusammenhang mit ihren Straftaten durch Gewalttätigkeit bzw. erhebliche Aggressivität aufgefallen sind, wird ein konfrontativ pädagogischer Kurs durchgeführt.
Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmer ihre bisherigen vor allem in Konfliktsituationen angewandten Verhaltensweisen als Problem erkennen zu lassen, ihnen ihre eigene Verantwortung für ihre Handlungen aufzuzeigen und sie zu einem normenkonformen Verhalten zu bewegen. Der Einsatz körperlicher Gewalt soll in seiner Nichtakzeptierbarkeit erkannt und durch das Erlernen von Handlungsalternativen zukünftig vermieden werden.
Mit maximal zehn Betreuten finden innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstdauer von sechs Monaten einleitende und begleitende Einzelgespräche, mindestens 14 dreistündige Gruppensitzungen mit zwei Kursleitern, ergänzende Außenveranstaltungstermine sowie ein Wochenendseminar statt.
Bei gegebenem Hilfebedarf werden die gesamten Betreuungs- und Beratungsangebote des Vereins für die Lösung individueller Problemlagen genutzt.
Der KST® arbeitet auf Grundlage der Sozialen Gruppenarbeit, der Konfrontativen Pädagogik und strebt folgende Sozialisationsziele an:
- Ausbau der Handlungskompetenz,
- Förderung pro-sozialen Verhaltens und
- Weiterentwicklung des moralischen Bewusstseins.
Der Ansatz der Konfrontativen Pädagogik folgt einem autoritativem Erziehungsstil, der sich durch emotionale Wärme und Zuwendung, aber auch durch begründete, klare Strukturen und Grenzen sowie durch entwicklungsgerechte Aufgaben und Herausforderungen auszeichnet.
Im Rahmen des Trainings kommt ein breites Spektrum an Interventionen zum Einsatz, um Neutralisierungstechniken aufzulösen und Schuld- und Schamgefühle zu wecken. Durch den Gebrauch eines konfrontativ-provokativen Gesprächsstils werden mit Hilfe verbaler Auseinandersetzungen mit den Teilnehmern neue Handlungsstrategien entwickelt.
Der Trainingskurs ist dabei auf Schonräume und auf pädagogische Settings angewiesen, in denen kontinuierlich und verbindlich gearbeitet werden kann. Die dazu gehörigen Bedingungen werden in einem Vertrag festgehalten, den die Teilnehmer in den Vorbereitungstreffen unterzeichnen müssen.
Teil der Gruppenarbeit ist die gemeinsame Entwicklung eines Regelkatalogs (Pünktlichkeit, respektvoller Umgang, aktive Teilnahme etc.). Verletzungen dieser Regeln werden im Verlauf des Kurses konsequent geahndet. In jeder Sitzung wird eine kritische Bewertung durch die Betreuer und die anderen Teilnehmer der persönlichen Leistung vorgenommen.
Von den Kursteilnehmern wird vor allem die ständige Bereitschaft und Anstrengung, konstruktive soziale Verhaltensmuster zu erlernen, verlangt. Die hohe Aufmerksamkeit gegenüber allen Verhaltensfacetten der Teilnehmer und das Eingehen auf scheinbar „nebenher“ gemachte Äußerungen widersprechen ihren Erfahrung üblicher Folgenlosigkeit, solange eigenes Verhalten nicht massiv grenzüberschreitend ist.
Die zuständigen Fachkräfte der Jugendstraffälligenhilfe werden über den Verlauf des Kurses informiert. Bei erfolgreicher Teilnahme am Kurs wird in der Regel das Strafverfahren des jeweiligen Jugendlichen beendet.
Kursteilnehmern, die aufgrund von unentschuldigten Fehlzeiten oder anderen Regelverletzungen den Kurs nicht erfolgreich absolviert haben, erhalten nach Absprache mit der zuständigen Fachkraft und dem Jugendgericht die Möglichkeit am darauffolgenden Kurs teilzunehmen.